Sportförderung gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Prignitz

02.04.2024

Erinnerung an die Antragsfrist: 31.05.2024

Der Landkreis Prignitz, Geschäftsbereich III, Sachbereich Schulverwaltung, Kultur und Sport informiert, dass die Antragsfrist für die Abgabe der Anträge auf Sportförderung am 31.05.2024 endet.

 

Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsvereine des Kreissportbundes, der Kreissportbund Prignitz e.V. als Dachverband aller Sportvereine und alle Kreisfachverbände.

 

Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig und reichen vom Lizenzerwerb für Übungsleiter:innen bis hin zum Zuschuss für die Anschaffung von Sportgeräten.

 

Alle Förderungen und die maximale Höhe der antragsfähigen Zuschüsse sind in der Sportförderrichtlinie des Landkreises Prignitz ersichtlich.

 

Die Sportförderrichtlinie des Landkreises Prignitz, Infos zu geforderten Unterlagen und alle aktuellen Vordrucke erhalten Sie über den Kreissportbund Prignitz e.V. bzw. unter Sportförderung.

 

Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Anträge bis zum 31.05.2024 beim Landkreis Prignitz ein. Alternativ können Sie die Anträge bis zum 15.05.2024 auch beim Kreissportbund Prignitz e.V. einreichen.

 

Ansprechpartner sind:


Landkreis Prignitz

Geschäftsbereich III - Bildung, Jugend, Soziales und Gesundheit

Sachbereich Schulverwaltung, Kultur und Sport

Frau Rogall-Hagen

Telefon: 03876-713 374

               

Kreissportbund Prignitz e.V.

Frau Eschrich

Perleberger Straße 20

19322 Wittenberge

Telefon: 03877 – 563956  

               

© Landkreis Prignitz 


Berliner Str. 49 -  19348 Perleberg -  Telefon: 03876 - 713-0  -   Fax: 03876 - 713-214
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