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Unterhaltssicherung für freiwillig Wehrdienstleistende

    Alle Anträge auf Gewährung von USG-Leistungen für Reservistendienst und freiwilligen Wehrdienst, der ab dem 01.11.2015 beginnt, richten Sie bitte ausschließlich an das

    Bundesamt für das Personalmanagement des Bundesamts

    Referat I 2.3.7

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