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Unterhaltsberatung

Zuständigkeiten

Frau Wellige bearbeitet die Namen M - Z
Frau Krüger bearbeitet die Namen A - L

Mitzubringende Unterlagen

- Geburtsurkunde des Kindes
- Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
- Unterhaltstitel

Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge

Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung
- bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhalts- oder 
  Unterhaltsersatzansprüchen sowie
- bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche nach § 1615 des BGB

Ein junger Volljähriger hat bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen.

Rechtsvorschriften

© Landkreis Prignitz 

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