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Hilfe zum Lebensunterhalt

Hinweis:
 Gesendete Formulare entbinden nicht von der Beibringung der unterschriebenen Originale!

Zur Hilfe zum Lebensunterhalt erfolgt Auskunftserteilung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), Allgemeiner Teil, und die Bearbeitung von Anträgen auf:

-   laufende Hilfe zum Lebensunterhalt,
-   einmalige Hilfe,
-   Bildungs- und Teilhabepaket,
-   Schuldenübernahme,
-   Bestattungsbeihilfe,

-   Darlehen.

Mitzubringende Unterlagen

• alle Einkommensnachweise
• Mietvertrag, Mieteinzahlungsnachweise
- alle Hausbelastungen, Eigentumsnachweis, Bausparverträge, Kreditverträge
• Nachweis über Vermögen (Sparbuch, Kontoauszüge von allen Konten der letzten 6 Monate)
• Versicherungspolicen (Hausrat, Haftpflicht, Unfallversicherung, Lebensversicherung)
• Personalausweis
• PKW-Unterlagen (Fahrzeugbrief, Zulassung) 

Richtlinien

Rechtsvorschriften

Weitere Hinweise

Leistungsberechtigt sind:

1.     Personen, die keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und

2.     keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung) haben.

Für Bestattungsbeihilfe gelten gesonderte Anspruchsbedingungen.

© Landkreis Prignitz 

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