Aktuell haben bereits Eigentümer/-innen und Verwalter/-innen von Gebäuden und Wohnungen Post vom Amt für Statistik Berlin Brandenburg erhalten um Auskunft für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) zu geben. Da es sich dabei um eine Vollerhebung handelt, werden alle Eigentümer von Wohnraum für diese Erhebung angeschrieben.
Ebenfalls kann es passieren, dass diese Personen auch in der Haushaltsstichprobe sind und durch Interviewer vor Ort befragt werden.
Dabei handelt es sich um zwei verschiedene Erhebungsteile innerhalb des Zensus. Die Zuständigkeit für die Durchführung liegt bei der Gebäude- und Wohnungszählung beim Amt für Statistik Berlin Brandenburg.
Welche Erhebungsteile gibt es und wer wird befragt?
• Haushaltsstichprobe (HHST) = es werden alle in der Stichprobe gezogenen Haushalte und deren Haushaltsmitglieder befragt; Zuständigkeit Durchführung = EHST des Landkreises Prignitz
• Vollerhebung an Sonderbereichen (Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte) = bei Wohnheimen werden alle Bewohner und bei Gemeinschaftsunterkünften stellv. die Einrichtungsleitung persönlich befragt; Zuständigkeit Durchführung = EHST des Landkreises Prignitz
• Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) = es werden Eigentümer/-innen und Verwalter/-innen von Gebäuden und Wohnungen postalisch angeschrieben; Zuständigkeit Durchführung = Amt für Statistik Berlin Brandenburg
Wohnen-Brandenburg@zensus-bbb.de
Hotline: 0331 8173-3022
Fragebogenbestellung GWZ: 0331
8173-3522
Wie werden die Daten geschützt?
• Alle mit der Durchführung der Erhebung beauftragten Personen sind zur Wahrung der Geheimhaltung gem. § 16 Bundesstatistikgesetz verpflichtet.
• Personenbezogene Daten, wie z. B. Namen, werden als sogenannte Hilfsmerkmale zur Durchführung und Steuerung der Erhebung abgefragt. Sie werden nicht ausgewertet und frühestmöglich von den weiteren Angaben getrennt und gelöscht, sodass keine Rückschlüsse auf die befragten Personen möglich sind.
• Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt und die erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist von Zeit zu Zeit eine Art Inventur notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte, durch eine Stichprobe ergänzte Bevölkerungszählung, die – mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert – zum Stichtag 15. Mai 2022 stattfindet. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfindet.
Zensus 2022
Erhebungsstelle Landkreis Prignitz
An der Promenade 6
16928 Pritzwalk
Hotline: 03395 - 4005323
E-Mail: zensus2022@lkprignitz.de
Erhebungsstellenleiterin:
Andrea Rufledt
Telefon: 03395 309-8356
stellv. Erhebungsstellenleiterin:
Anne-Christin Kurcz
Telefon: 03395 309-8357
Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Die amtliche Einwohnerzahl spielt für viele rechtliche Regelungen eine Rolle, so werden auf dieser Basis u.a. Wahlkreise eingeteilt, die Stimmenverteilung im Bundesrat organisiert oder der Länderfinanzausgleich und der kommunale Finanzausgleich berechnet. Ebenfalls lassen sich anhand der Bevölkerungs- und Wohnungszahlen bspw. zentrale Fragen beantworten, ob mehr Schulen benötigt werden oder ob es genügend Wohnraum gibt.
Zusammengefasst dient der Zensus den politischen Entscheidungsträgern als Planungsgrundlage für wirtschaftliche und gesellschaftliche Prozesse.
Der Zensus ist in verschiedenen gesetzlichen
Grundlagen geregelt. Er basiert auf dem EU-Recht, dem Bundesrecht und dem
Landesrecht. Die Europäische Union hat mit Erlass der
Verordnung (EG) Nr. 763/2008 alle Mitgliedstaaten verpflichtet, alle zehn Jahre
eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung durchzuführen. Grundlage auf Bundesebene ist das "Gesetz
zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022" (Zensusgesetz 2022), das 2019 vom Bundestag
beschlossen wurde.
Auf der Grundlage des Zensusgesetzes erlassen
die Bundesländer individuelle Landesausführungsgesetze. In Brandenburg ist das
die Verordnung zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 im Land Brandenburg
(ZensV 2022)
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