Verdachtspersonen müssen sich unverzüglich nach Vornahme der Testung
absondern.
Dazu zählen Personen, die sich zum Beispiel mit einem Selbsttest
positiv getestet haben. Verdachtspersonen sind auch alle Personen, die Symptome
haben, die auf eine Corona-Infektion hindeuten, und für die entweder das Gesundheitsamt
eine Testung angeordnet hat oder die sich aufgrund der Symptome nach ärztlicher
Beratung einer Testung auf SARS-CoV-2 unterzogen haben.
Bis zum Vorliegen
des Testergebnisses müssen sich Verdachtspersonen in jedem Fall absondern.
Wenn der PCR-Test negativ ist, endet
die Absonderung sofort. Im Fall eines positiven zertifizierten Antigen- oder
PCR-Testergebnisses gilt die Person als positiv getestete Person.
Verdachtspersonen sind verpflichtet, ihre Hausstandsangehörigen über den
Verdacht auf eine Corona-Infektion zu informieren und auf das Gebot zur
Kontaktreduzierung hinzuweisen.
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