Verdachtspersonen

Verdachtspersonen müssen sich unverzüglich nach Vornahme der Testung absondern.

Dazu zählen Personen, die sich zum Beispiel mit einem Selbsttest positiv getestet haben. Verdachtspersonen sind auch alle Personen, die Symptome haben, die auf eine Corona-Infektion hindeuten, und für die entweder das Gesundheitsamt eine Testung angeordnet hat oder die sich aufgrund der Symptome nach ärztlicher Beratung einer Testung auf SARS-CoV-2 unterzogen haben.

Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen sich Verdachtspersonen in jedem Fall absondern.


Wenn der PCR-Test negativ ist, endet die Absonderung sofort. Im Fall eines positiven zertifizierten Antigen- oder PCR-Testergebnisses gilt die Person als positiv getestete Person. Verdachtspersonen sind verpflichtet, ihre Hausstandsangehörigen über den Verdacht auf eine Corona-Infektion zu informieren und auf das Gebot zur Kontaktreduzierung hinzuweisen.

 

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