Für alle Kontaktpersonen entfällt
die Quarantäne vollständig.
Bislang galt die Ausnahme nur für geimpfte und
genesene Personen. Alle Kontaktpersonen – insbesondere Haushaltsangehörige –
sind jedoch weiterhin dazu aufgefordert,
Maßnahmen des Infektionsschutzes einzuhalten.
Dies bedeutet, so gut wie möglich Kontakte zu reduzieren, die AHA+L-Regeln zu
beachten (Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Masken tragen und
regelmäßig lüften) und auf eigene Symptome zu achten.
Engen Kontaktpersonen wird
empfohlen, insbesondere Kontakte zu vulnerablen Personen wie Pflegebedürftige
zu reduzieren, auf eigene Symptome zu achten und sich mittels
Antigen-Schnelltest zu testen oder testen zu lassen. Die Testung sollte
möglichst am 3. oder 4. Tag nach dem Kontakt zu der positiv getesteten Person
stattfinden.
Entwickeln Kontaktpersonen COVID-19-typische Symptome, müssen sie
sich selbst in Absonderung begeben und eine zeitnahe Testung veranlassen.
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