Was gilt für Kontaktpersonen?

Für alle Kontaktpersonen entfällt die Quarantäne vollständig.

Bislang galt die Ausnahme nur für geimpfte und genesene Personen. Alle Kontaktpersonen – insbesondere Haushaltsangehörige – sind jedoch weiterhin dazu aufgefordert,

Maßnahmen des Infektionsschutzes einzuhalten. Dies bedeutet, so gut wie möglich Kontakte zu reduzieren, die AHA+L-Regeln zu beachten (Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Masken tragen und regelmäßig lüften) und auf eigene Symptome zu achten.

Engen Kontaktpersonen wird empfohlen, insbesondere Kontakte zu vulnerablen Personen wie Pflegebedürftige zu reduzieren, auf eigene Symptome zu achten und sich mittels Antigen-Schnelltest zu testen oder testen zu lassen. Die Testung sollte möglichst am 3. oder 4. Tag nach dem Kontakt zu der positiv getesteten Person stattfinden.

Entwickeln Kontaktpersonen COVID-19-typische Symptome, müssen sie sich selbst in Absonderung begeben und eine zeitnahe Testung veranlassen.

 

© Landkreis Prignitz 


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