Beschäftigte von beispielsweise Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und Rettungsdiensten müssen bis zum Ablauf des 15. März 2022 ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis, oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen. Arbeitgeber haben das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt werden oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der vorgelegten Nachweise bestehen. Das Gesundheitsamt kann die Beschäftigung in – oder den Zutritt zu - den Einrichtungen, in denen die Nachweispflicht gilt, untersagen.
Nach Prüfung der Anmeldung erfolgt eine zeitnahe Bestätigung per E-Mail an Sie.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Ralf Holtmann-Reiter:
Telefon: 03876 713-556
E-Mail: Ralf.Holtmann-Reiter@lkprignitz.de
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